
Kostenerstattung für Ihr Hilfsmittel?
aid-con – Ihr zuverlässiger Partner im Antragsverfahren!

Medical
aid-con bietet Unterstützung und Beratung zur Erstattungsfähigkeit eines medizinischen Hilfsmittels oder Pflegehilfsmittels. Die gesetzlichen Krankenkassen können die Kosten für Hilfsmittel und Pflegemittel dann übernehmen, wenn ein Produkt im Hilfsmittel- oder Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet ist.

Aid
Als Spezialist für die Beantragung der Aufnahme von Hilfsmitteln in das (Pflege-) Hilfsmittelverzeichnis (HMV) der deutschen gesetzlichen Kranken- bzw. Pflegekassen oder in den österreichischen Leistungskatalog, vertreten wir viele kleine und große Unternehmen. Wir prüfen, ob Ihr Produkt die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt, begleiten und überwachen den Genehmigungsprozess.

Consulting
Aufgrund langjähriger Erfahrung, finden wir schnell die richtige Strategie.
Grundlage unseres Beratungsansatzes sind stets aktuellste Marktdaten sowie konkrete Projekterfahrungen. Jedem Beratungsprojekt geht ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch voraus, das die Möglichkeiten und Ziele einer gemeinsamen Projektarbeit zum Inhalt hat.
So begleiten wir Ihr HMV-Projekt
In fünf nachvollziehbaren Schritten — von der ersten Frage bis zur Listung.
Erstgespräch
Kostenfrei und unverbindlich. In rund 30 Minuten klären wir Ihr Produkt, den geplanten Nutzungskontext und was eine HMV-Aufnahme für Sie bedeutet.
Bedarfsanalyse
Wir prüfen Klassifikation, MDR-Status und vorhandene Unterlagen, identifizieren Lücken und skizzieren Ihren Weg ins Hilfsmittelverzeichnis.
Individuelles Angebot
Sie erhalten ein transparent kalkuliertes Angebot mit klar definierten Leistungspaketen — ohne überraschende Zusatzposten.
Projektstart
Strukturierte Aufnahme der Unterlagen, Definition der Schnittstellen mit Ihrem QM und gemeinsame Roadmap mit verbindlichen Meilensteinen.
Begleitung bis zur Listung
Wir steuern Antragsphase und Klärungsschleifen mit dem GKV-Spitzenverband, sichern die REHADAT-Listung und bleiben Ihr fester Ansprechpartner.
Hilfsmittelverzeichnis – Wissen kompakt
Die wichtigsten Themen rund um Hilfsmittelnummer und HMV-Antrag – kompakt erklärt.
Hilfsmittelnummer beantragen
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Voraussetzungen, Unterlagen, Verfahren beim GKV-Spitzenverband.
HMV-Antrag stellen
Vom Vorprüfungsverfahren bis zur Listung: Ablauf, Fristen und typische Stolperfallen.
Aufbau Hilfsmittelnummer
Die 10-stellige HMV-Positionsnummer Stelle für Stelle erklärt – mit Beispielen.
Hilfsmittelverzeichnis & HMV-Antrag – kurz erklärt
Antworten auf die Fragen, die Hersteller, Vertriebe und Versicherte uns am häufigsten stellen.
Was ist eine Hilfsmittelnummer?
Die Hilfsmittelnummer ist eine 10-stellige Kennung im Hilfsmittelverzeichnis (HMV) des GKV-Spitzenverbands. Sie identifiziert ein gelistetes Hilfsmittel eindeutig und ist Voraussetzung für die regelhafte Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Mehr dazu: Aufbau einer Hilfsmittelnummer.
Wer entscheidet über die Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis?
Der GKV-Spitzenverband entscheidet auf Grundlage der vom Hersteller eingereichten Nachweise zu Funktionstauglichkeit, Sicherheit, Qualität und – soweit erforderlich – medizinischem Nutzen. Mehr dazu: HMV-Antrag stellen.
Wie lange dauert ein HMV-Antragsverfahren?
Mehrere Monate sind die Regel; vollständige, sauber strukturierte Unterlagen verkürzen die Bearbeitungszeit deutlich. Ergänzungsaufforderungen verlängern das Verfahren typischerweise um die Antwortzeit plus erneute Prüfung.
Brauche ich neben der CE-Kennzeichnung eine HMV-Nummer?
Die CE-Kennzeichnung ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen in der EU. Für die regelhafte Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist zusätzlich die Aufnahme ins HMV erforderlich. Mehr dazu: Hilfsmittelnummer beantragen.
Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmittelverzeichnis und Pflegehilfsmittelverzeichnis?
Das Hilfsmittelverzeichnis (HMV, SGB V) listet Produkte, die über die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis (Produktgruppen ab 50, SGB XI) listet Produkte, die über die soziale Pflegeversicherung finanziert werden.
Welche Behörde ist heute für Medizinprodukte-Anzeigen zuständig?
Seit 2020 das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM); das frühere DIMDI wurde in das BfArM integriert. Die zentrale europäische Datenbank für Medizinprodukte ist EUDAMED.
Was kostet die Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis?
Der GKV-Spitzenverband erhebt keine Antragsgebühren. Die Hauptkosten entstehen für die Erstellung der erforderlichen Dokumentation (klinische Bewertung, Produktanforderungen, Gebrauchsanweisung). Wir kalkulieren projektabhängig nach Aufwand und stimmen den Umfang im Erstgespräch ab.
Wie lange dauert das HMV-Antragsverfahren?
Erfahrungsgemäß zwischen 12 und 20 Wochen ab vollständiger Einreichung — abhängig von Produktgruppe, Komplexität der Klassifizierung und etwaigen Rückfragen des GKV-Spitzenverbandes. Wir begleiten den Prozess vollständig bis zur Listung.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine HMV-Aufnahme im Schnitt?
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beim GKV-Spitzenverband liegt bei 6–9 Monaten ab Antragseingang, abhängig von Vollständigkeit und Komplexität. Mit gut vorbereiteter technischer Dokumentation und klarer Klassifikation lässt sich der Prozess deutlich beschleunigen.
Welche Unterlagen werden für einen HMV-Antrag benötigt?
Erforderlich sind u. a. CE-Konformitätserklärung, technische Dokumentation, Klinische Bewertung, Gebrauchsanweisung, Zweckbestimmung und der Nachweis der Erfüllung des einschlägigen Anforderungsprofils der jeweiligen Produktgruppe.
Was kostet die Begleitung eines HMV-Antragsprozesses?
aid-con erstellt nach dem kostenfreien Erstgespräch ein transparentes, projektbezogenes Festpreisangebot. Die Höhe richtet sich nach Produktgruppe, vorhandener Dokumentation und Umfang der nötigen Unterstützung — ohne versteckte Zusatzposten.
Brauche ich eine HMV-Listung, um mein Produkt zu verkaufen?
Nein, ein Medizinprodukt ist mit CE-Kennzeichnung verkehrsfähig. Eine HMV-Listung ist aber Voraussetzung dafür, dass das Produkt zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet und erstattet werden kann — ein wichtiger Marktzugangshebel.
Begleiten Sie auch Pflegehilfsmittel nach § 78 SGB XI?
Ja. Wir betreuen sowohl Aufnahmen ins Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V) als auch ins Pflegehilfsmittelverzeichnis (§ 78 SGB XI) und unterstützen bei der korrekten Abgrenzung beider Verzeichnisse.
Wir begleiten Ihr Projekt
Mit über 20 Jahren Branchenerfahrung an Ihrer Seite!


