Zum Inhalt springen

Beratung zum Hilfsmittelverzeichnis (HMV) der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung

Für die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich die Listung dieser Produkte im Hilfsmittelverzeichnis erforderlich.
Voraussetzung für die Aufnahme (Listung) von Hilfsmitteln in dieses Verzeichnis ist, dass der Hersteller die Funktionstauglichkeit und Sicherheit, die Erfüllung der im HMV aufgeführten Qualitätsanforderungen und soweit erforderlich, den medizinischen Nutzen der anzumeldenden Produkte nachweist.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Aufnahme Ihrer Produkte in das Hilfsmittelverzeichnis und führen alle notwendigen Schritte durch.

Prozessablauf im Antragsverfahren

REHADAT – Hilfsmitteldatenbank

In dieser Datenbank finden Sie Informationen über fast alle in Deutschland erhältlichen technischen Hilfsmittel.

Zu jedem Hilfsmittelgibt es eine Vielzahl an Details und Fotos. Außerdem ist dort angegeben, ob ein Hilfsmittel im Hilfsmittelkatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen gelistet ist. Die Datenbank wird laufend aktualisiert und ist kostenfrei.

Gerne übernehmen wir für Sie die Einträge in diese Datenbank.

REHADAT

Leistungskatalog der österreichischen Sozialversicherung (gesetzliche Pflichtkrankenversicherung)

Ähnlich wie das Hilfsmittelverzeichnis in Deutschland, funktioniert auch die Kostenerstattung für Hilfsmittel in Österreich, nur dass hier keine Positionsnummern vergeben werden. Eine Verordnung und Abgabe gegen Kostenersatz ist theoretisch ab dem nächsten Tag der positiven Empfehlung eines Fachbeirats für den Leistungskatalog möglich.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Anmeldung Ihrer Produkte in den Leistungskatalog und führen alle notwendigen Schritte durch.

Pharmazentralnummer (PZN)

Hersteller und Vertreiber erhalten für ihre Arzneimittel und apothekenübliche Waren eine eindeutige Nummer – die Pharmazentralnummer (PZN) – die im Gesundheitswesen der Bundesrepublik als Identifikationsnummer für Aufgaben in Warenwirtschaft und Logistik bis hin zur Krankenkassenabrechnung anerkannt ist.

Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung eines neuen Artikels für die Zuteilung von PZN- Nummern.

Anzeigeverfahren im MP – InfoSystem des DIMDI

Anzeigepflichtige und zuständige Behörden erfassen und bearbeiten die gesetzlich erforderlichen Anzeigen für Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika und klinische Prüfungen mit dem Online-Erfassungssystem des DIMDI.

Gerne unterstützen wir Abläufe der Erstanzeige, Änderung und des Widerrufes für Medizinprodukte, IVD, klinische Prüfungen und Leistungsbewertungsprüfungen im DIMDI, das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information.