Das Pflegehilfsmittelverzeichnis (PHMV) listet zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 78 SGB XI. Es wird ebenfalls vom GKV-Spitzenverband geführt und ist für die Versorgung von Pflegebedürftigen relevant.
Rechtliche Grundlage: § 78 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch)