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HMV — Hilfsmittelverzeichnis

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Das Hilfsmittelverzeichnis (HMV) wird vom GKV-Spitzenverband nach § 139 SGB V geführt. Es listet erstattungsfähige Medizinprodukte (Hilfsmittel), die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Jeder Eintrag erhält eine 10-stellige Hilfsmittelnummer.

Rechtliche Grundlage: § 139 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch)

Siehe auch

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