Das Hilfsmittelverzeichnis (HMV) wird vom GKV-Spitzenverband nach § 139 SGB V geführt. Es listet erstattungsfähige Medizinprodukte (Hilfsmittel), die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Jeder Eintrag erhält eine 10-stellige Hilfsmittelnummer.
Rechtliche Grundlage: § 139 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch)